Handelt es sich um einen zu Hause eingetretenen Sterbefall, sollten Sie den Hausarzt, oder wenn dieser nicht erreichbar ist, den Notarzt anrufen. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus. Ist der Sterbefall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim eingetroffen, so regeln diese Einrichtungen alles.
Wenn die Todesbescheinigung vorliegt, dürfen wir den Verstorbenen einsargen und überführen. Der Verstorbene kann bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben. Im Krankenhaus sowie im Altenheim muss dieser nach Absprache entsprechend abgeholt werden.
Wir beraten Sie ausführlich in unseren Räumlichkeiten oder bei Ihnen zuhause zu: Bestattungsart, Grabstätte, Absprache des Beerdigungstermins, Beerdigungskaffee, musikalische Ausgestaltung (Lieder sowie Orgelspiel, Gitarre, CD, Sänger), Aufsetzen und Schalten der Trauerkarten und Zeitungsanzeigen, Trauerfloristik, Steinmetz.
Welche Bestattungsarten gibt es eigentlich? Dies ist sicherlich eine der grundlegendsten Fragen, die wir Ihnen gerne an dieser Stelle bereits beantworten.
Erdbestattung im Sarg:
Reihengrab 1-stellig
Wahlgrab 1-stellig (in das später zwei Urnen dazugesetzt werden können)
Doppelgrab 2-stellig (in das später vier Urnen dazugesetzt werden können)
teilanonymes Rasengrab mit Namensplatte
anonymes Rasengrab oder Gemeinschaftsanlage
Feuerbestattung bzw. Urnenbeisetzung:
Urnengrab 1- oder 2-stellig
Vorhandenes Wahlgrab 1-stellig (in das später zwei Urnen dazugesetzt werden können)
Doppelgrab 2-stellig (in das später vier Urnen dazugesetzt werden können)
Kolumbarium
teilanonymes Rasengrab, Gemeinschaftsanlage im Efeubeet, Baumbestattung mit Namensplatte
anonymes Rasengrab, Baumbestattung
Aschestreufeld: Die Asche aus der Urne wird auf einem dafür ausgewiesenen Friedhof entsprechend verstreut. (Für diese Beisetzungsform muss zu Lebzeiten eine Willenserklärung schriftlich vorliegen)
Seebestattung
Diamant: Aus einem Teil der Asche kann ein Diamant hergestellt werden.
Sie möchten sich näher zu unseren Bestattungsdiensten informieren? Wir beraten Sie gerne.